Zwergwidder
(Quelle: Europa Standard 2003)
Bewertungsskala
1. Typ und Körperform 20 Punkte 2. Gewicht 10 Punkte 3. Fell 20 Punkte 4. Kopfbildung 15 Punkte 5. Behang 15 Punkte 6. Farbe und Zeichnung 15 Punkte 7. Pflegezustand 5 Punkte 100 Punkte
Zu 1.
Der Widdertyp in Miniatur muss in all seinen Kennzeichen gut zum Ausdruck kommen. Die Körperform ist stark gedrungen, die Muskelpartie kräftig. Die Läufe sind kurz und kräftig.
Zu 2.
Tabelle für die Gewichtsbewertung
1,25 kg |
bis 1,40 kg |
1,50 kg bis 1,80 kg |
bis 2,00 kg |
2,00 kg |
8 |
9 |
10 |
9 |
Höchst-gewicht |
Zu 3.
Das Fell ist von mittlerer Länge, dicht mit guter Begrannung.
Zu 4.
Der Kopf ist breit und stark entwickelt und mit der gebogenen Ramsnase sehr eindrucksvoll. Besonders breit ist die Stirn, auch die Backenpartien sind kräftig entwickelt. Die Augen sind groß und nicht zu tief liegend. Starke Wülste am Ohrenansatz bilden die Krone.
Zu 5.
Die Ohren sind von guter Struktur, sie hängen in hufeisenförmiger Biegung an beiden Seiten des Kopfes herunter. Ihre Länge sollte, von Spitze zu Spitze über den Kopf hinweg gemessen, 21 bis 28 cm sein und jedenfalls in ihrer Länge der Körpergröße entsprechen.
Zu 6.
Der Widder ist in allen Farben außer Silber zugelassen. Es gelten die im allgemeinem Teil beschriebenen Regelungen. Weiterhin sind Schecken zugelassen. Als Zeichnung wird die Mantelzeichnung gewünscht, bei der Schultern, Rücken und Hinterpartien mit dunkler Zeichnungsfarbe bedeckt sind. Auch der Kopf ist überwiegend dunkel; Ohren und Krone werden von der Zeichnungsfarbe mit erfasst. Der Schmetterling soll nicht ausgeprägt, aber angedeutet sein.
Zu 7.
Siehe Europa-Standard 2003 unter „Allgemeines“.
Leichte Fehler
Allgemeine leichte Form-, Fell- und Farbfehler; mangelhafte Kopfbildung; schwach ausgeprägte Krone; dünne, zusammengeklappte, schlecht getragene Ohren; nicht zusammenhängende, ungleichmäßige Zeichnung; weißer Fleck an der Schnauze bei Schecken.
Schwere Fehler
Allgemeine schwere Form-, Fell- und Farbfehler; fehlen des Widdertyps; Fell sehr locker; zu feiner Kopf; keine Krone; zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren; weniger als 21 cm und mehr als 28 cm Ohrenlänge; Vorherrschen der weißen Farbe im Mantel und Kopf bei gescheckten Tieren.