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Zwergwidder (ZwW)
 
 
(Quelle: Deutscher Standard (ZDRK) 2004)
 

Bewertungsskala:

1.
Gewicht
20 Punkte
2.
Körperform, Typ und Bau
20 Punkte
3.
Fellhaar
15 Punkte
4.
Kopf
15 Punkte
5.
Behang
15 Punkte
6.
Farbe und Zeichnung
10 Punkte
7.
Pflegezustand
5 Punkte
 
 
100 Punkte

 
Tabelle Gewichtsbewertung:

1,20 kg
bis 1,30 kg
bis 1,40 kg
bis 1,50 kg
1,50
kg
bis
1,90
kg
bis 2,00 kg
2,0 kg
16
17
18
19
20
19
Höchst-gewicht

 
 
 
1. Gewicht
Normalgewicht über 1,50 bis 1,9 Kg. Kg. Mindestgewicht 1,20 Kg. Höchstgewicht 2,00Kg.
 
2. Körperform, Typ und Bau
Der Körper ist kurz gedrungen, breitschultrig und mit einer schönen Rückenlinie, einem breiten, gut abgerundeten Becken und einem kurzen, kräftigen Nacken ohne sichtbaren Hals versehen. Die Läufe sind kurz und mittelstark. Die Häsin ist etwas feiner als der Rammler und frei von jeglichem Wammenansatz.
Leichte Fehler:
Siehe Standard 2004 unter „Allgemeines“.
 
 
3. Fellhaar
Das Fellhaar ist entsprechend dem Größenrahmen der Zwergwidder verhältnismäßig kurz. Es ist dicht in der Unterwolle, von feiner Struktur und zeichnet sich durch eine feine, gleichmäßige Begrannung aus. Die Ohren sind gut behaart.
 
Leichte und schwere Fehler:
Siehe Standard 2004 unter „Allgemeines“.
 
 
4. Kopfbildung
Für beide Geschlechter typisch ist der ausgeprägte Widderkopf, der kurz und kräftig zu sein hat, eine breite, gut entwickelte Schnauzpartie und starke Kinnbacken sowie eine breite Stirn und eine schöne Ramsnase aufweist.
 
Leichte Fehler:
Wenig entsprechend den Rasse - und Geschlechtstyp ausgeprägte Kopfbildung.
 
Schwere Fehler:
Völliges Fehlen des Widderkopftyps; Häsinkopf beim Rammler; ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin.
 
 
5. Behang
Der Behang besitzt an den Ohrenansätzen ausgeprägte Wulste (Krone) und wird hufeisenförmig, mit der Schallöffnung nach innen zum Kopf getragen.  Der Behang ist stabil im Gewebe und an den Enden gut abgerundet. Die Länge des  Behanges beträgt 22 - 28 cm.
 
Leichte Fehler:
Schwach entwickelte, flache Krone. Schwache, dünne, zusammengefaltete Ohren. Schlecht getragener oder abstehender (schwebender) Behang. Etwas kurzer oder langer, nicht zur Körpermasse passender Behang.
 
Schwere Fehler:
Zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren; weniger als 22 cm oder mehr als 28 cm Behanglänge.
 
 
6. Farbe und Zeichnung
Anerkannt sind die Farbenschläge grau in den Abstufungen wild -,   hasen -, dunkel -, eisengrau und hasenfarbig, weiß, Rot - und Blauaugen sowie - mit der unten folgenden Einschränkung - alle anderen einfarbigen Farbenschläge. Anerkannt ist außerdem die Thüringerfarbe nebst Thüringerabzeichen. Diese Farbenschläge (außer weiß) sind auch als gescheckte Tiere zugelassen, wobei nur die Mantelscheckung anerkannt ist. Anerkannt ist ferner die Farbe und Zeichnung des Rhönkaninchens. Für alle Farbenschläge werden die jeweiligen Anforderungen an Farbe, Zeichnung und Abzeichen der entsprechenden Rasse erhoben. 
 
Nicht zugelassen sind die Farben und Zeichnungen der Silberkaninchen, der Deutschen  Riesenschecken, der der Rheinischen Schecken, der Kleinschecken, der Englischen Schecken, der Weißen Hotot, der Kalifornier und Russenkaninchen, der Marder - und  Siamesenkaninchen, der Weißgrannen und Schwarzgrannen, der Japaner -, der Holländer - und der Lohkaninchen sowie der Seperator, der Rhönkaninchen und der Jamora.
 
Der Kopf ist überwiegend von der Zeichnung erfasst, der Kronenbereich und der Behang ist völlig mit der Zeichnungsfarbe abgedeckt. In der Mitte der Stirnpartie soll ein weißer Stirnfleck vorhanden sein. Ein etwas breiterer Stirnfleck, weiße Flecken und Ausläufer im Bereich desselben. sowie ein  nicht vorhandener Stirnfleck bleiben unberücksichtigt. Die Kinnbackeneinfassung und der Unterkiefer sollen weiß sein, jedoch ist ein gefärbter Unterkiefer nicht fehlerhaft. Der Rumpf wird von der Mantelzeichnung bedeckt, wobei der Rücken von den Schultern an und die Hinterpartie von der Zeichnungsfarbeerfasst werden. Die Zeichnung soll insgesamt gleichmäßig und von weißen Flecken frei sein. Weiße Ansatzpunkte im Genick und im bereich der Schulterblätter sowie weiße Steißflecken vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten weiße Steißflecken vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze bleiben unberücksichtigt. Die Brust und die Vorderläufe im Vorderfußbereich sollen völlig weiß, die Hinterläufe und der Bauch überwiegend weiß sein. Die Unterfarbe ist bei den gescheckten Tieren nur im Mantelbereich auf der Decke erforderlich.
 
Für die gescheckten Zwergwidder gelten folgende Anforderungen:
Der Kopf ist einschließlich des Kronenbereichs überwiegend von der Zeichnungsfarbe erfasst. In der Mitte der Stirnpartie soll ein weißer Stirnfleck (Blesse) vorhanden sein. Ein etwas breitere Stirnfleck, kleine Ausläufer am Stirnfleck und kleine weiße Spritzer im unmittelbaren Bereich des Stirnflecks bleiben unberücksichtigt. die Kinnbackeneinfassung und die Unterlippe sollen weiß sein. Die gefärbte Unterlippe ist unerwünscht. Kleine weiße Einläufer im Schnauzbereich bleiben unberücksichtigt.
 
Der Rumpf wird von der Mantelzeichnung erfasst; sie ist frei von weißen Flecken und bedeckt gleichmäßig in Form eines durchgehenden Mantels den Rücken vom Genick bis zum Blumenansatz, die Flanken des Tieres und die Oberseite der Blume. Kleine weiße Flecken im Genick (sog. Ansatzpunkte) bis zum Ende der Schulterblätter sowie kleine weiße Flecken und Streifen im unmittelbaren Randbereich der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze bleiben unberücksichtigt; weiße Einläufer oder Flecken auf der Blumenoberseite sind unerwünscht. Weiße Einläufer und Flecken an den Flanken und Schultern im Randbereich der Mantelzeichnung bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht zu weit in den Mantel hineinragen. Die Brust soll völlig weiß sein. Ebenso sollen die Vorderläufe im Vorderfussbereich, die Hinterläufe und die Blumenunterseite weiß sein. Der Bauch soll überwiegend weiß sein; einzelne Farbflecken am Bauch bleiben unberücksichtigt. die Unterfarbe ist bei den gescheckten Tieren nur im Mantelbereich auf der Decke erforderlich.
 
Leichte Fehler:
Bezüglich der Farbe gelten die bei den Ursprungsrassen aufgeführten Farbmängel; für die grauen Farbenschläge sind die Allgemeinen Bestimmungen maßgebend. Für die gescheckten Deutschen Kleinwidder gelten weiterhin folgende Bewertungskriterien:
 
Weißer Fleck in der Krone. Kleine weiße Flecken im Augen -, Backen - und Schnauzbereich. Bis zu zwei weiße Flecken im Bereich des Stirnflecks. Fehlender Stirnfleck. Teilweise gefärbte Unterlippe. Etwas weit hochgehende Einläufer zwischen Schnauz - und Backenbereich. Grob zackige oder fehlende weiße Kinnbackeneinfassung. Ungleichmäßige Mantelzeichnung. Wenige Farbflecken auf der Brust. Farbflecken im Vorderfußbereich und an den Hinterläufen. Etwas weiter in den Mantel hineinragende weiße Einläufer und Flecken an den Flanken im Randbereich der Mantelzeichnung (Die Beurteilung richtet sich nach dem Schaubild unten.) Nicht völlig gefärbte Blumenoberseite; weiße Flecken an der Blumenoberseite bzw. farbige Flecken an der Blumenunterseite. Überwiegend gefärbter Bauch. Leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren. Schwache, unreine oder aufgehellte Unterfarbe im Mantelbereich.
 
 
 
 
Beurteilung der Flecken im Randbereich des Mantels:
 
Schwere Fehler:
Hinter den Schulterblättern und oberhalb einer waagerechten Linie auf Höhe der hochgelegten Blumenspitze.
 
Leichte Fehler:
Hinter den Schulerblättern und zwischen den waagerechten Linien auf Höhe der hochgelegten Blumenspitze und auf halber Blumenhöhe. 
 
Kein Fehler:
Hinter den Schulterblättern und unterhalb der waagerechten Linie auf halber Blumenhöhe.
 
Schwere Fehler:
Bezüglich der Farbe gelten die bei den Ursprungsrassen aufgeführten Farbmängel; für die grauen Farbenschläge sind die Allgemeinen Bestimmungen maßgebend. Für die gescheckten Deutschen Kleinwidder gelten weiterhin folgende Bewertungskriterien:
 
Gänzlich einfarbiger Kopf. Starkes Vorherrschen  von Weiß am Kopf, mehr als zwei weiße Flecken im Bereich des Stirnflecks. Gänzlich gefärbte Unterlippe. Weiße Flecken im Behang, außer im Bereich der Krone. Nasenfleck. Stark einseitige oder unvollständige, nicht zusammenhängende Mantelzeichnung. Weiße Flecken in der geschlossenen Mantelzeichnung und stark in die Mantelzeichnung hineinragende Einläufer (Die Beurteilung richtet sich nach dem Schaubild oben.). Starke Durchsetzung der Brust mit Zeichnungsflecken. Völlig weiße Blumenoberseite bzw. völlig mit der Zeichnungsfarbe bedeckte Blumenunterseite. Gänzlich mit Zeichnungsfarbe bedeckter Vorder - und/oder Hinterlauf. Gänzlich mit Zeichnungsfarbe bedeckte Bauchpartie bzw. blaue Bauchunterfarbe im gesamten Bauchbereich bei den grau - weißen Farbenschlägen. Starke Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren. Starke Abweichungen in der Unterfarbe bezüglich der Anforderungen des Farbenschlags. Andere als die geforderte Augenfarbe, farbige Krallen.
 
 
7. Pflegezustand
 
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartie, gut beschnittene und reinliche Krallen usw.
 
Anmerkung:
Da ein guter Pflegezustand die absolute Voraussetzung eines jeden Ausstellungstieres ist, wird in dieser Position keine positive Bemerkung gegeben.
 
Leichte Fehler:
Leichter Stallschmutz, geringfügig unsaubere Ohren oder Geschlechtsteile; lange Krallen. Leichte Filzbildung bei Normal-, Haarstruktur- und Kurzhaarrassen.
 
Schwere Fehler:
Stark verschmutzte Tiere. Starke Filzbildung bei Normal-, Haarstruktur- und Kurzhaarrassen.

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