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Holländer  (H)
 
(Quelle: Deutscher Standard (ZDRK) 2004  und DKZ 10/2007)

Bewertungsskala

1.
Gewicht 
  20 Punkte
2.
Körperform, Bau und Typ          
  20 Punkte
3.
Fellhaar
  15 Punkte
4.
Kopfzeichnung
  15 Punkte
5.
Rumpfzeichnung
  15 Punkte
6.
Farbe
  10 Punkte
7.
Pflegezustand
    5 Punkte
 
 
100 Punkte


Tabelle zur Gewichtsbewertung

2,00 kg
bis 2,125 kg
bis 2,25 kg
bis 2,375 kg
bis 2,50  kg
über 2,50  kg
3,25 kg
15
16
17
18
19
20
Höchst-gewicht


1. Gewicht

Normalgewicht 2,50 kg. Mindestgewicht 2,00 kg.
 

2. Körperform, Bau und Typ

Der Körper ist kurz, gedrungen, die Rückenlinie verläuft ebenmäßig und ist hinten gut abgerundet. Die zum gedrungenden Körper passenden, kräftigen Läufe bewirken Bodenfreiheit. Der kurze Kopf, der mit einer breiten Stirn und Schnauze versehen ist, sitzt dicht am Rumpf. Die Ohren sind fest und stabil im Gewebe und entsprechen in ihrer Länge dem gedrungenen Körper. Die Häsin ist im ganzen etwas feiner gebaut und wammenfrei.  

Leichte und schwere Fehler: Siehe im Standard 2004 unter >>Allgemeines<<.


3. Fellhaar 

Das Fellhaar hat eine dichte Unterwolle, ist nicht ganz mittellang und besitzt eine gute, gleichmäßige Begrannung, die nicht zu lang sein darf. Die Ohren sind gut behaart.

Leichte und schwere Fehler: Siehe im Standard 2004 unter >>Allgemeines<<.
 
 

4.  Kopfzeichnung  


Die farbige Kopfzeichnung besteht aus der Backenzeichnung, der Genickzeichnung und den Ohren; sie beginnt über der Stirn unmittelbar an den Ohren, bedeckt beidseitig gleichmäßig, kugel- oder eiförmig abgerundet die Backen und schließt - wieder nach oben gehend - hinter den Ohren im Genick in einer in leichter Rundung ab; sie darf nicht bis in die Mundwinkel und nicht in die Spürhaare hineinreichen. Durch die farbige Kopfzeichnung ergibt sich auf der Stirn eine Spitze (Blesse), die nach unten zu beiden Seiten des Kopfes gleichmäßig breiter werdend in deutlichem Abstand an den Augen vorbeiführt.

Leichte Fehler: Ungleichmäßige oder tiefe Backenzeichnung; leichtes berühren der Spürhaare; kleine Backenzacken. Etwas knapp hinter den Ohren abschießende oder weit ins Genick hineinreichende Genickzeichnung. stumpfe, gezackte oder schmale Blesse. Kleine farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. kleine weiße Einläufer in die farbige Zeichnung. Infolge ungleichmäßiger, tiefer oder hoch reichender Backenzeichnung etwas breite, stumpfe, gezackte oder schmale Blesse. Sehr nahe an den Augen liegende Blessenabgrenzung. 


Schwere Fehler: Gänzlich schiefe, ungleichmäßige Kopfzeichnung; bis in die Mundwinkel oder stark in die Spürhaare reichende Backenzeichnung; starke, über 3 cm lange farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. bis in die Ohrenwurzel reichende weiße Genickzeichnung. Zwischen den Ohren durchgehende Blesse. Ein oder beide Augen erfassende Blessenabgrenzung.

-

-

5.  Rumpfzeichnung

-

Die farbige Rumpfzeichnung bedeckt die hintere Hälfte des Körpers. Die Abgrenzung der hinteren farbigen Körperhälfte von der vorderen weißen Rumpfhälfte erfolgt kreisförmig in der Mitte des Körpers. Bei den Farbenschlägen wildgrau-weiß, hasengrau-weiß und chinchillafarbig-weiß  ist der geforderte Ring am Bauch in der Deckfarbe nicht sichtbar, doch muss er beim hineinblasen in das Fellhaar in der Unterfarbe in Erscheinung treten. Beim Farbenschlag gelb-weiß darf der Ring am Bauch unterbrochen sein, allerdings ist ein geschlossener Ring vorzuziehen. Die Rumpfzeichnung erfasst außerdem die Hinterläufe bis zur Mitte zwischen Sprunggelenk und Zehen; Durch die ringförmige Abgrenzung auf dem Mittelfuß ergeben sich weiße Manschetten, die die vordere Hälfte der Läufe erfassen.

-

Leichte Fehler: Etwas schiefe oder gezackte Ringzeichnung; etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Ringzeichnung. Etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. etwas kurze bzw. etwas lange Manschetten. Gezackte oder ungleichmäßige Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung.

-

Schwere Fehler: Völlig schiefe Ringzeichnung; Ringzeichnung, die einen oder beide Vorderläufe erfasst bzw. erst auf den Hinterschenkeln beginnt; zu große Ringzacken (über 3 cm). Hinterlaufzeichnung, die einen oder beide Hinterläufe gänzlich bedeckt, d.h. Fehlen einer oder beider Manschetten. Zu weit nach vorne bzw. zu weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. zu kurze Manschetten, die nur die Zehen erfassen oder zwischen den Zehen hindurchgehen bzw. zu lange Manschetten, die das Sprunggelenk erreichen.


6. Farbe
 
Zugelassen sind die  Farbenschläge schwarz-weiß, blau-weiß, grau-weiß (in den Abstufungen hasen-, wild-, dunkel und eisengrau), thüringerfarbig-weiß, gelb-weiß, havannafarbig-weiß, japanerfarbig (schwarz/gelb) -weiß, fehfarbig-weiß und chinchillafarbig-weiß. 
Die Grundfarbe ist rein weiß.
Die Zeichnungsbilder sind farbig. Für die Beurteilung der Zeichnungsfarben sind die bei den betreffenden Rassen genannten Forderungen für Farbe maßgebend und sinngemäß anzuwenden. Dies gilt auch für die Augenfarbe.
Bei den japanerfarbigen Tieren müssen in der Rumpfzeichnung mindestens zwei Farbfelder auf jeder Seite vorhanden sein.
Bei den Farbenschlägen gelb-weiß und japanerfarbig-weiß ist die gelbe Zeichnungsfarbe in unterschiedlicher Intensität zugelassen. 
Die Krallen sind bei allen Farbenschlägen pigmentlos ( weiß ).

-
Leichte Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind.
Zu beachten sind insbesondere: Leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen oder andersfarbigen Haaren; schwache Bauchunterfarbe bei grauweißen und chinchillafarbig-weißen Tieren; leichter grauer Anflug bei gelb-weißen Tieren.

Schwere Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind.
Zu beachten sind insbesondere: Weiße Flecken im dunklen Zeichnungsfeld oder umgekehrt.  (Weiße Flecken am Bauch, an den Innenseiten der Hinterläufe und an der Unterseite der Blume bleiben beim japanerfarbigen Farbenschlag unberücksichtigt.)
Stark weiß durchsetzte Zeichnungsfarbe; unreine Farben; weiße Bauchunterfarben, (außer bei den gelb-weißen Tieren); zweierlei oder andere als zur Deckfarbe passende Augenfarbe; Augenflecke; zweierlei Krallenfarbe. 
 

7. Pflegezustand
 
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartie, gut beschnittene und reinliche Krallen usw.
 
Anmerkung:
Da ein guter Pflegezustand die absolute Voraussetzung eines jeden Ausstellungstieres ist, wird in dieser Position keine positive Bemerkung gegeben.
 
Leichte Fehler:
Leichter Stallschmutz, geringfügig unsaubere Ohren oder Geschlechtsteile; lange Krallen. Leichte Filzbildung bei Normalhaarrassen.
 
Schwere Fehler:
Stark verschmutzte Tiere. Starke Filzbildung bei Normalhaarrassen.

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