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Neue Klasseneinteilung in derAbteilung X 

(Quelle: Deutscher Standard (ZDRK) 2004  und DKZ /2007 und  AAB (Allgemeinen Ausstellungs - Bestimmungen) des ZDRK)


Bei Erzeugnisschauen jeder Art, gleichgültig ob diese als Sonder-schauen oder im Rahmen von Kaninchenschauen stattfinden, können Erzeugnisse bzw. Gestaltungen in folgenden Klassen ausgestellt werden:

1. Kaninchenfleisch
2. Gegenstände aus Kaninchenfellen
3. Angora-Wollerzeugnisse
4. Angora-Web-, Stick- und Knüpfwaren
5. Lederwaren
6. Gestaltungen mit weiteren Materialien, Medien und Techniken
6a) Materialgebundene Gestaltung
6b) Gestaltung mittels elektronischer Medien/Techniken (rabbit art)
7. Fellsortimente
8. Lehrbeiträge und Anschauungsmaterial

Die Klassen 1 bis 8 konkurrieren bei allen Schauen unter sich; sie können in Unterklassen aufgeteilt werden.

Die Klassen 1,5,6,7 und 8 können auch von Ausstellerinnen und Ausstellern beschickt werden, die nicht Mitglied in einer Handarbeits - und Kreativgruppe (kurz: Handarbeitsgruppe) sind.

Der Bewertung in den Klassen 1 bis 6 werden grundsätzlich 5 Positionen (5x 20 Pkt.) zugrunde gelegt.

In Klasse 7 (Fellsortimente) bleibt die bisherige Aufteilung in 4 Positionen (4x25 Pkt.). 

In Klasse 8 erfolgt weiterhin nur eine Prädikatsbewertung.
 




Positionen der Klasse 6a:
1. Idee und Umsetzung des Themas

20,0 Punkte

2. Verarbeitung und Detailgenauigkeit

20,0 Punkte

3. Materialwahl und -beschaffenheit

20,0 Punkte

4. Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit

20,0 Punkte

5. Gesamteindruck

20,0 Punkte

 

100,0 Punkte






















Positionen der Klasse 6b:
1. Auswahl des Themas

20,0 Punkte

2. Umsetzung am PC

20,0 Punkte

3. Gestaltung der Begleitunterlagen

20,0 Punkte

4. Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit

20,0 Punkte

5. Gesamteindruck

20,0 Punkte

 

100,0 Punkte

















Die besonderen Gestaltungsmöglichkeiten der Klasse 6 sollen das Kreativpotenzial in den Handarbeitsgruppen fördern und vor allem auch Jungen und Mädchen in den Handarbeits- bzw. Jugendgruppen der Vereine ansprechen. Ideenreichtum und Kreativität der Kinder und Jugendlichen können und sollen hier mit solchen Materialien, Medien und Techniken entwickelt und gefördert werden, denen diese Altersgruppe ein besonderes Interesse entgegenbringt. Die in den Handarbeits- oder Jugendgruppen organisierten jungen und Mädchen können als Einzelaussteller oder im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten (Jugend Handarbeitsgruppe,Jugendgruppe) auftreten.

In der Klasse 6 können auch erwachsene Mitglieder der Vereine und Handarbeitsgruppen ausstellen.

Erläuterung zur Klasse 6a



In Klasse 6a „Materialgebundene Gestaltungen“ werden Gestaltungen mit anderen Materialien und Techniken als in den Klassen 2 biss üblich ausgestellt und bewertet. Zu den materialgebundenen Gestaltungen zählen Bastelarbeiten . Handarbeiten, z.B. Näharbeiten. Stick-, Strick-, Häkel- und Knüpfwaren (keine Angorawolle) sowie künstlerische und kunst- handwerkliche Gestaltungen.
Einteilung der Ausstellerklassen: Einzelteilnehmer: Jugendklasse 1 (6 bis 9 Jahre), Jugendklasse 2 (10 bis 13 Jahre), Jugendklasse 3 (14 bis 18 Jahre); Seniorenklasse (erwachsene Ausstellerinnen und Aussteller); Gruppenteilnehmer (Jugendgruppen und Handarbeitsgruppen). Die Ausstellergruppen konkurrieren jeweils untereinander.

Position 1 „Idee und Umsetzung des Themas":
Zu bewerten sind Ideenreichtum, Gestaltung, Aktualität und Bearbeitung des Themas. Es gibt keine Einschränkungen bei der Themenwahl. Besonders ehrreich erscheinen jedoch solche Themen, die einen Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht, zum Natur- und Tierschutz sowie zu Jugendarbeit und Jugendschutz haben. Der Bezug zum gewählten Thema muss in der Ausführung klar erkennbar sein.


Position 2 „Verarbeitung und Detailgenauigkeit":
Die Arbeit ist danach zu bewerten, wie sauber und ordentlich z.B. Kanten, Ecken, Schnittseiten, Nähte und Klebestellen verarbeitet worden sind. Ferner ist zu berücksichtigen, wie detailgetreu gearbeitet worden ist. Hierzu sollten die Gegenstände bei der Begutachtung auch angefasst werden. Gestickte Motive, Seidenmalereien o.ä., die unter Glas geschützt sind, werden bewertet.


Position 3 „Materialwahl und -beschaffenheit":
Das gewählte Material soll zum Thema und zur Arbeit passen. Folgende Materialien können u.a. verarbeitet werden: Papier und Pappe, Bast, Stoffe, Leder, Felle und Wolle anderer Tiere, Filz, Holz, Gips, Ton und Stein, Glas und Kunststoffe, Heu und Stroh, Draht und Metall, Leinwand und Folien, Malfarben aller Art, aber auch viele andere Materialien. Bei allen Materialien soll darauf geachtet werden, dass sie themengerecht eingesetzt werden und in einem für die Lösung der Aufgabe geeigneten Zustand sind.


Position 4 „Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit“:
Die Bewertung richtet sich nach dem erkennbaren Arbeitsaufwand; Kriterien sind z.B.: Größe, Menge, Reichhaltigkeit, Anzahl und Vielfalt jeweils bezogen auf die Ausstellergruppen. Es gelten folgende Richtwerte für die Vergabe der vollen Punktzahl:
Gruppe

1a: mind. 10 Stunden;

1b: mind. 15 Stunden;

1c: mind. 20 Stunden;

1d: mind. 25 Stunden;

2a: mind. 25 Stunden;

2b: mind. 30 Stunden.


Position 5 „Gesamteindruck :
Positiv zu bewerten sind die dekorative Aufmachung, die übersichtliche Präsentation und der Grad, in dem die Arbeit den Betrachter anspricht. Werden in den Positionen von 1 bis 4 bereits Mängel festgestellt, dann ist auch der Gesamteindruck beeinträchtigt und muss entsprechend bewertet werden. Die Katalognummer der Arbeit muss erkennbar sein; Namen oder Initialen der Aussteller/innen dürfen nicht angebracht oder aufgemalt sein. Arbeiten, die keinen erkennbaren Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht bzw. zum Natur- und Tierschutz haben, können in dieser Position maximal 19 Pkt. erreichen

.
Leichte Fehler:
Unklarer Bezug zum gewählten Thema, wenig eigenständige Ideen, wenig konsequente Umsetzung. Verwendung wenig geeigneter Materialien. Unsaubere oder wenig sorgfältige Verarbeitung. Erkennbar geringer Arbeitsaufwand. Nachlässige Aufmachung oder unübersichtliche Präsentation. Fehlender Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tierschutz.


Schwere Fehler:
Darstellung von Themen, die nicht mit dem Natur- und Tierschutz konform sind oder die nicht den Zielen des ZDRK entsprechen.


Erläuterung zur Klasse 6b

Die Klasse 6b „Gestaltung mittels elektronischer Medien (Techniken)“
ist hauptsächlich für alle Jugendmitglieder/innen gedacht, die keine eigenen Rassekaninchen halten können, oder für die aktiven Jungzüchter/innen und Züchter/innen, welche sich noch aktiver in die Vereinsarbeit und Werbung für unser Hobby einbringen möchten.
Das Konzept ist aus dem im Landesverband Württemberg und Hohenzollern eV. entstandenen Jugendprojekt „rabbit art“ entstanden und behält als Kurzbezeichnung auch dessen Namen und Logo. Es erweitert die Klasse 6 um den Bereich der elektronischen Medien.
In Klasse 6b ist alles das zugelassen, was mit dem PC erstellt wird und am PC wieder vorgeführt werden kann. Hierzu gehören z.B. aber auch Theater- oder Musikvorführungen, wenn die Grundlage hierfür am PC erstellt wurde. Das dargestellte Thema sollte einen Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tierschutz haben.
Das Konzept „Gestaltung mittels elektronischer Medien (Techniken)“ kann mit Bewertung nur auf Landes- und Bundes-Kaninchenschauen durchgeführt werden. Eine Vorführung auf anderen Schauen und öffentlichen Veranstaltungen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ist möglich, ja sogar erwünscht.
Die zur Bewertung vorgesehenen Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bis zum angegebenen Termin bei derAusstellungsleitung eingereicht werden. Die erste in Augenscheinnahme durch zwei von der Ausstellungsleitung zu bestimmende Preisrichter erfolgt unabhängig voneinander am heimischen PCs, Die gemeinsame Bewertung durch diese zwei Preisrichter geschieht dann am Bewertungstag der Ausstellung.
Während der Ausstellung werden die eingereichten Gestaltungen auf entsprechend eingerichteten PC hintereinander vorgeführt,
gleichzeitig werden die eingereichten Begleitunterlagen gezeigt.
Hier bei der Vorstellung der eingereichten Begleitunterlagen befindet sich dann auch die jeweilige Bewertungsurkunde.


Einteilung der Ausstellerklassen:

Einzelteilnehmer:
Jugendklasse 1 (6 bis 9 Jahre),

Jugendklasse 2 (10 bis 13 Jahre).

Jugendklasse 3(14 bis 18 Jahre),

Seniorenklasse (erwachsene Ausstellerinnen und Aussteller);

Gruppenteilnehmer (nur Jugendgruppen). Die Ausstellergruppen konkurrieren jeweils untereinander,


Position 1 „Auswahl des Themas“:
Hier wird die Auswahl des Themas in Bezug auf die Idee, die Aktualität, z.B. in Bezug zum Natur- und Tierschutz sowie die Verbundenheit zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder Rassekaninchenzucht bewertet. Die Themen können in Form von PC-Fotoserien, Bildschirmschonern, lnternetseiten, Power-Point-Animationen, Video-Kurzfilmen oder als Musik - CD bzw. DVD o.ä. dargeboten werden.


Position 2 Umsetzung am PC‘:
Wie der Name des Konzepts schon aussagt, besteht die Aufgabe darin, die Darstellung eines gewählten Themas mittels elektronischer Medien umzusetzen; die Umsetzung muss konform mit dem Natur- und Tierschutz sowie mit den Bestimmungen des ZDRK sein. Hier kommt es auch auf die Umsetzung des gewählten Themas unter Zuhilfenahme der neuen Medien, eine klare Gliederung sowie eine einfache Benutzerführung an. Inwieweit dies gelungen ist, wird in dieser Position bewertet.


Position 3 „Gestaltung der Begleitunterlagen“:
Die Begleitunterlagen, z.B. die Umschlagshülle einer CD, ein Plakat oder ein Prospekt für eine Theater-oder Musik- aufführung usw. sollen auf den Inhalt des Programms aufmerksam und neugierig machen. Bewertet wird auch das Zusammenpassen der entsprechenden Begleitunterlagen mit der elektronischen Gestaltung. Inwieweit dies umgesetzt wurde, wird unter dieser Position bewertet.


Position 4 „Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit“:
Je reichhaltiger und umfassender die Gestaltung am PC, je differenzierter die Gestaltung der Begleitunterlagen gelungen ist bzw. je aufwändiger die Vorführung gestaltet ist, desto größer sind in der Regel die Reichhaltigkeit und auch der zu bewertende Arbeitsaufwand.


Position 5 ‚Gesamteindruck“:
Der Gesamteindruck des dargebotenen Themas im Zusammenwirken zwischen der Darstellung am PC bezw. auf der Bühne und den Begleitunterlagen wird bewertet.


Leichte Fehler:
Wenig Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tierschutz. Kleine Programmfehler bei der PC-Ausführung oder leichte Fehler in den mit eingereichten Begleitunterlagen.


Schwere Fehler:
Fehlende Begleitunterlagen. Nicht auf Standard-PC lauffähige Einreichungen, bei diesen sind die entsprechenden technischen Geräte nach vorheriger Absprache mit der Ausstellungsleitung vom Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin selbst zur Verfügung zu stellen) Darstellung von Themen, die nicht mit dem Natur- und Tierschutz konform sind oder die nicht den Zielen des ZDRK entsprechen.

Schlussbestimmungen: Mit der Abgabe der zu bewertenden Unterlagen an die Ausstellungsleitung werden auch die Rechte zur Veröffentlichung mit übertragen. Dieses Übertragen der Urheberrechte bezieht sich auch auf den Zeitraum nach der Ausstellung. Nach Ablauf der Ausstellung können diese dann vom jeweiligen Ausrichter der Schau und dem ZDRK weiterhin für Werbezwecke im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung darf es ohne die Einwilligung des ursprünglichen Urhebers nicht geben.


Preisverteilung in Klasse 6:


Uber die Vergabe höchster Preise entscheidet bei gleicher Punktzahl
und gleicher Wertnote der Vergleich folgender Positionen:
1. die höhere Bewertung in Pos. 2,
2. die höhere Bewertung in Pos. 5,
3. die höhere Bewertung in Pos. 4.



Erläuterungen zur Klasse 8


In der Klasse 8 „Lehrbeiträge und Anschauungsmaterial“

Hier gibt es nur Prädikatsbewertungen.
Hier soll gezeigt werden, wie z.B. ein Rohfell behandelt werden muss und wie nicht. Ebenfalls können, um den Besuchern die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des Anfertigens von Pelzgegenständen zu erklären, angefangene Pelzsachen in den verschiedenen Stadien der Herstellung demonstriert werden. Aufklärungstafeln erläutern, wie viele Felle zu welchen Gegenständen gebraucht werden, wie viel Gramm Angorawolle in welchen Sortierungen ein einzelnes Angorakaninchen erzeugt und wie viel Wolle für die Herstellung z.B. eines Pullovers erforderlich ist.
Lehrreich sind ferner Beispiele guter Stallbauten. Solches Anschauungsmaterial steht immer in einem direkten Bezug zur Rassekaninchenzucht.
Besonders geeignet sind auch Lehrbeiträge, die einen Bezug zur Natur, zur Tierzucht, zur Kleintierzucht oder zur Rassekaninchenzucht sowie zum Natur- und Tier- schutz haben oder welche die Grundsätze darstellen, die für die Rassekaninchenzucht gelten. Lehrbeiträge können in Form von schriftlichen Beiträgen, Vorträgen und/oder Tafeln mit bildlichen bzw. grafischen Darstellungen gestaltet werden.
Das Prädikat „vorzüglich“ kann vergeben werden; es muss von einem/einer zweiten amtierenden Preisrichter/in oder von einem Obmann/einer Obfrau gegengezeichnet werden.




Änderung bzw. Ergänzung der AAB (Bundesschauen)


Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bei den Bestimmungen über die Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) wurden festgelegt

In der Abteilung X (Erzeugnisse) wird im Einzelwettbewerb der Titel „Deutsche Meisterin/ Deutscher Meister‘ einer Ausstellerin/eines Ausstellers für 2 Erzeugnisse zuerkannt. Dieser Titel wird jeweils
• einmal in Klasse 1b (Bestleistung Fleischgerichte),
• einmal in Klasse 2 (Bestleistung Fell),
• einmal in Klasse 3/4 (Bestleistung Angorawolle),
• einmal in Klasse 6a (Bestleistung Materialgebundene Gestaltungen)
vergeben, sofern jeweils mindestens 3 Ausstellerinnen/Aussteller die obige Bedingung zur Teilnahme an der Meisterschaft erfüllen (d.h. jeweils 2 Nummern).

Weiterhin wird im Gruppenwettbewerb der Titel „Beste Handarbeits- und Kreativgruppe‘ vergeben; hierzu werden 3 Erzeugnisse von mindestens 3 Aussteller/innen zum Wettbewerb herangezogen.
Dieser Titel wird jeweils
• einmal in Klasse 1b (Bestleistung Fleischgerichte),
• einmal in Klasse 2 (Bestleistung Fell),
einmal in Klasse 3/4 (Bestleistung Angorawolle),
• einmal in Klasse 6a (Bestleistung Materialgebundene Gestaltungen)
vergeben, sofern jeweils mindestens 3 Handarbeits- und Kreativgruppen die obigen Bedingungen zur Teilnahme an der Meisterschaft erfüllen (d.h. jeweils 3 Nummern von mindestens 3 Ausstellerinnen/Ausstellern einer Gruppe).


Sieger- und Ehrenpreise:
Bei den BS werden Staats-Ehrenpreise, ZDRK - Ehrenpreise und Landesverbands-Ehrenpreise nur auf Zuchtgruppen vergeben;

Bei den BRS werden vorstehende Preise auf Einzeltiere vergeben.


Bundessieger und Klassensieger sind bei BRS und BS vorab als höchste Preise auf Einzeltiere zu vergeben; dies gilt auch für die Jugendabteilung
.
Der Bundessieger wird auf das beste Tier einer Rasse bzw. Klasse vergeben.


Der Bundesssieger wird auf das beste Tier einer Rasse bezw. Klasse vergeben, wenn 30 Tiere angemeldet wurden; bei 60 und mehr Tieren einer Rasse bzw. Klasse werden bei den BS zwei Bundessieger vergeben; dabei sind beide Geschlechter zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden bei allen Rassen bzw. Klassen mit entsprechender Beschickungszahl Klassensieger auf die nächst besten Tiere vergeben. Jeder Preisrichter bekommt einen Klassensieger zur Vergabe zugeteilt; er vergibt den ihm zugeteilten Klassensieger auf sein höchst bewertetes Tier.
Bei den B5 werden in der Erzeugnis - Abteilung ebenfalls Bundessieger und Klassensieger als höchste Preise vergeben. Der Titel „Bundessiegerin/Bundessieger“ ist auf das beste Erzeugnis in jeder Klasse zu vergeben, sofern in dieser Klasse min. 30 Nummern ausgestellt wurden. Der Titel „Klassensiegerin/Klassensieger“ ist zu vergeben auf jeweils 20 weitere Erzeugnisse in dergleichen Klasse oder, wenn in einer Klasse weniger als 30, aber min. 20 Erzeugnisse ausgestellt wurden.


Die Siegerpreise sind vom Ausrichter zu beschaffen und aus den Kostenbeiträgen zu finanzieren.
Arno Dieterich Geschäftsführer der ZDRK-Standardkommision

 

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